Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur bronder & bronder

AGB

Regelt die Vermittlung von Referenten an Auftraggeber durch die Agentur bronder & bronder

1. Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen den Referenten/innen, vertreten durch die Agentur bronder & bronder, und dem Auftraggeber über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistungen der Redneragentur

Die Agentur bronder & bronder trägt dafür Sorge, dass die Referenten/innen zu Höchstleistung, Professionalität und Seriosität verpflichtet sind.

3. Leistungen des Referenten

3.1 Die Referenten/innen erbringen ihre Dienstleistungen höchstpersönlich. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung

durch einen der Referenten/innen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der/die Referent/in vertreten durch die Agentur unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatz- Referenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen, bei dem der/die Referent/in die Dienstleistung erbringen kann.

3.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind aus dem Angebot ersichtlich und dem Auftraggeber bekannt. Der Referent ist in der Gestaltung, Auswahl der Vortragselemente und Darbietung seines Programms frei. Inhaltlichen Anweisungen des Auftraggebers oder eines Dritten, mit Ausnahme der Agentur, unterliegt der Referent nicht.

3.3 Der/ Die Referent/in erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrages erforderlich ist. In diesem Zusammenhang stimmt er/sie auch der Ablichtung und eventuellen Veröffentlichung von Fotos und Videos zu, zu denen er/sie sich erforderlichenfalls zur Verfügung stellt. Die Auswertung der Aufnahmen im Internet und in Multimediawerken durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung des Referenten / der Referentin vertreten durch die Agentur.

4. Sowohl die Redneragentur als auch die einzelnen Referenten/innen versichern hiermit, dass

4.1 weder er/sie, noch seine/ihre Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology besucht haben,

4.2 er/sie bzw. sein/ihr Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten,

4.3 weder er/sie noch seine/ihre Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare/ Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen,

4.4 er/sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines/ ihres Unternehmens (zur Durchführung seiner/ihrer Seminare/ Kongresse) ablehnt und

4.5 die Erklärungen 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 genauso für andere manipulative Sekten jeglicher Art gelten.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, führt der Auftraggeber im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben (z.B. so genannte Ausländersteuer, KSK), sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.

5.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass am Veranstaltungsort und -tag ein kompetenter Ansprechpartner für den Referenten gestellt wird. Dieser Vertreter gilt als bevollmächtigt, sämtliche erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen gegenüber dem Referenten abzugeben oder entgegenzunehmen.

5.3 Der Auftraggeber stellt der Agentur zur Erfüllung der vereinbarten Agenturleistungen das notwendige Werbematerial, Presseveröffentlichung u. ä. zur Verfügung und erteilt auf Wunsch weitere Informationen über die durchzuführende Veranstaltung und den genauen Programminhalt für den Referenten.

5.4 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Referenten/in an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten

Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Referenten.

5.5 Mit der Buchung eines Referenten der Agentur bronder & bronder erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen des Referenten für die Medien und für Werbemaßnahmen des Referenten verwendet werden können.

5.6 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, die vom Referenten gewünschte Technikanforderung ordnungsgemäß zu erfüllen und trifft die sorgfältige Auswahl von Medienfirmen, Ton- und Übertragungstechnik, Seminar-/ Kongress-Hotels sowie sonstigen Dritten, die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Seminars/ Kongresses treffen.

5.7 Für Hotelreservierungen ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Die Hotelrechnung (und eventuelle Stornos) sowie die Hotelspesen und Fahrtkosten im üblichen Rahmen der geschlossenen Vertragsvereinbarungen übernimmt der Auftraggeber.

6. Werbung

6.1 Der Auftraggeber wird im Zuge der Ankündigung des Referenten die Agentur – besonders unter Angabe der Marke der Redneragentur bronder & bronder mit dem dazugehörigen Logo – nennen und bewerben. Geeignetes Bildmaterial, frei von Rechten Dritter, wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

6.2 Der Referent ist berechtigt am Veranstaltungstag seine Medienprodukte (Bücher, CD u.a.) zum Kauf anzubieten und auf

neue Produkte vor/ während oder nach seinem Vortrag hinzuweisen.

7. Anderweitige Verwertung

7.1 Werbung für andere Produkte oder Leistungen darf vom Auftraggeber nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur in einem Zusammenhang mit der Referentendarbietung veröffentlicht werden.

7.2 Der Auftraggeber ist zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegenüber der Verwertung unerlaubt zustande gekommener Vervielfältigungs- und Verwertungshandlungen verpflichtet. Auf Anforderung wird die Redneragentur bronder & bronder dem Auftraggeber gesondert Prozessvollmacht erteilen.

8. Sicherung der Leistung

8.1 Bei Buchungen von Referenten über die Agentur bronder & bronder sind 50% des Honorars zzgl. 19% MwSt. sofort nach Buchung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung des Honorars von 50% zzgl. Reisekosten und Spesen zzgl.19% MwSt. ist spätestens 7 Tage nach dem Vortrag/Seminar fällig.

8.2 Bei Buchungen von Auftraggebern deren Firmensitz außerhalb Deutschlands, Österreich und Schweiz befindet, ist eine Anzahlung in Höhe von 70% des Honorars sofort nach Buchung zur Zahlung fällig.

8.3 Bei kurzfristiger Buchung/Anmeldung (bei 8 Wochen und weniger) wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig.

8.4 Sollte 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin noch keine Anzahlung des Rechnungsbetrages getätigt worden sein, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Durchführung des

Seminars/Vortrages. Die Buchung ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Terminverschiebung ist bis 12 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich. Eine Stornierung des Termins ist unter Einbehalt der vertraglich geregelten Anzahlung bis 12 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung wird dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 8 Wochen vor dem Termin 100% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Vertragspartners aufgrund ersparter Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt, der Agentur/Referenten nachzuweisen.

9. Referentenhonorar und Vermittlungsgebühr

9.1 Agentur ist ermächtigt für den Referenten das Referentenhonorar in Rechnung zu stellen und treuhänderisch zu vereinnahmen.

9.2 Die Vermittlung eines Referenten durch die Agentur bronder & bronder ist für den Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars abgedeckt. Eine Gebühr in Form einer Provision wird lediglich vom vermittelten Referenten im Wege der Aufrechnung nach Rechnungslegung an die vermittelnde Agentur erbracht.

10. Preisgarantie

Gemäß der Preisgarantie von bronder & bronder garantiert der Referent der vermittelnden Agentur und deren Kunden die gleichen Honorarsätze wie bei einer Direktbuchung durch den Auftraggeber unter Wahrung des Wettbewerbsverbots gemäß Nr. 11.

11. Wettbewerbsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Referenten nicht für sich oder andere Auftraggeber durch Verleitung zum Vertragsbruch abzuwerben, die Agentur bronder & bronder bei der Buchung des Referenten, der durch die Agentur Kontakt zum Auftraggeber mittelbar oder unmittelbar erhielten, nicht zu umgehen und Referentendaten nicht selbst zu nutzten oder an andere Konkurrenten weiterzugeben.

12. Schweigepflicht

Alle Vertragsparteien verpflichten sich,

  • über alle während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen

  • Referentenhonorare- und Provisionsverhandlungen

  • Personendaten der Referenten •

    auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt mit Dritten über die Referentenhonorare zu sprechen.

13. Grundsätze zur loyalen Zusammenarbeit

13.1 Die Vertragsparteien arbeiten kooperativ und loyal mit dem Ziel einer optimalen Referentenvermittlung zusammen und informieren sich bei maßgeblichen Änderungen gegenseitig unverzüglich.

13.2 Streitigkeiten werden sie mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung fair austragen.

14. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz

14.1 Verletzt der Auftraggeber die vertragliche Schweigepflicht, kann die durch den/die Referenten/in ermächtigte Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,-€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung ohne Fortsetzungszusammenhang verlangen. Begeht der Auftraggeber eine sonstige schuldhafte Vertragsverletzung, kann die durch den/die Referenten/in ermächtigte Agentur eine Vertragsstrafe von 10.000,-€ verlangen.

14.2 Bei unberechtigter Verwendung, Erstellung durch Bearbeitung oder Weitergabe der durch den/die Referenten/in und/oder die Agentur konzipierten/erstellten und urheberrechtlich geschützten Materialien, (Werbe-)Konzepte, Unterlagen, Texte etc. wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Lizenzsätze zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig. Unterbleibt der Urheber- und / oder Agenturvermerk, so hat die Agentur auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils – 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. angefallener Verwaltungskosten und Rechtsanwaltskosten Anspruch.

14.3 Der Beweis eines geringeren Schadens bleibt beiden Parteien offen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird durch die vorstehenden Schadenspauschalierungen nicht ausgeschlossen.

15. Allgemeine Bedingungen

15.1 Sollte eine der AGB-Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen der Sitz der Agentur bronder & bronder.

Stand: 01.01.2020