ALLGEMEINE INFORMATIONSVERTRAGSBEDINGUNGEN

Genderhinweis
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverse Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Präambel

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen
zwischen
Ihnen

(fortan: Informationsbesteller)

und

Agentur bronder & bronder
Kaiser-Otto-Ring 9
84069 Schierling

Telefon: +49 (0) 94 51 / 94 35 188  
E-Mail: info@bronder-bronder.com

Geschäftsführerin: Stephanie Bronder-Schröder

Die Mission von bronder & bronder ist es für jeden Trainer, Speaker, Coach, Berater und Unternehmer, der online präsent sein will eine Plattform zur Präsenz seiner Expertise zu schaffen und das Fundament für seine Vision zu bilden. Dabei begleiten wir unsere Kunden partnerschaftlich und geben ihm nur die Strategien, die er auch wirklich braucht. Daher bietet bronder & bronder seinen Kunden an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich bronder & bronder gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig mit Weiterbildungs- und Schulungsmaterial, aber auch mit allgemeinen Informationen zu versorgen. Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig: Erstens ist es bronder & bronder Mission junge Menschen bei der Erreichung Ihrer Ziele zu unterstützen und diese mit Informations- und Schulungsmaterial zu versorgen. Zweitens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt. Drittens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden. Viertens ist dieser Informationsservice unentgeltlich.

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von bronder & bronder

(1) Gegenstand des Vertrages ist es, dass bronder & bronder den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: Online Marketing, Consulting, Film/Video, Design, Markenstrategie, Unternehmertum, Persönlichkeitsentwicklung, Erfolg, Produkte Dritter, Marketing, Vertrieb, Zeitmanagement, Digitalisierung, spirituelles Coaching Startups und Unternehmensgründung, verwandte und vergleichbare Themen, eigene Seminare und Webinare, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter.

(2) bronder & bronder ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist bronder & bronder, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.

(3) bronder & bronder ist ferner verpflichtet, den Informationsbesteller, sofern diese bereits zu einem Webinar angemeldet ist, im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach von Werbeanzeigen für potenzielle neue Webinar- oder Schulungsteilnehmer in facebook oder bei Google auszuschließen. Dazu muss Klick-Tipp die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochladen. Bei Werbeanzeigen für potenzielle neue Schulungsteilnehmer werden die Informationsbesteller ausgeschlossen.

(4) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht.

(5) Ferner schuldet bronder & bronder auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von der Digistore24 GmbH und/oder bronder & bronder abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.

(2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Unentgeltlichkeit

Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

§ 4 Beendigung des Informationsvertrages

(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.

(2) Sofern der Kunde parallel Kunde der Digistore24 GmbH ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Klick-Tipp erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zur Digistore24 GmbH abhängig.

§ 5 Haftung

(1) bronder & bronder haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet bronder & bronder – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von bronder & bronder.

§ 6 Änderungsvorbehalt

bronder & bronder ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis bronder & bronder gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.